Flüchtlinge sind nicht das Problem, sondern ihre Unterbringung

Klaus Jünschke

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters lebten 1998 in der Bundesrepublik 7,32 Menschen ohne deutschen Pass, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 8, 9 % entspricht. 1, 1 Millionen von ihnen waren Flüchtlinge. Nach Angaben der Bundesausländerbeauftragten untergliederten sich die Flüchtlinge in die folgenden Gruppen: “182.000 Asylberechtigte, 32.000 Konventionsflüchtlinge, schätzungsweise 10.000 Kontingentflüchtlinge, 102.311 jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, 15.000 heimatlose Ausländer, 285.000 Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber, 370.000 de facto - Flüchtlinge und noch knapp 100.000 Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina”.

Das Bundeskriminalamt (BKA) zählte 1998 insgesamt 628.447 nichtdeutsche Tatverdächtige. Das waren 27, 1 % aller 2.319.895 Tatverdächtigen. Nach dem Anlass des Aufenthaltes waren 22, 4 % ohne legalen Aufenthalt. Diesen 140.779 so genannten Illegalen standen 472.901 legale Tatverdächtige gegenüber (77, 6 %). Die legalen Tatverdächtigen werden vom BKA wie folgt untergliedert: 111.677 Asylbewerber (17,8 %), 101.376 Arbeitnehmer (16,1 %), 43.639 Touristen/Durchreisende (6,9 %), 47.815 Schüler/Studenten (7,6 %), 17.234 Gewerbetreibende (2,7 %), 2.886 Stationierungsstreitkräfte (0,5) und 16.3071 Sonstige (25,9%). Diese größte Gruppe der Nichtdeutschen, die “Sonstigen” “umfassen eine heterogen zusammengesetzte Restgruppe, zu der z.B. Erwerbslose, nicht anerkannte Asylbewerber mit Duldung, Flüchtlinge, Besucher u.a. Personengruppen gehören”.

Da unter den 22, 4 % Illegalen viele abgetauchte Flüchtlinge sind, die sich auf diese Weise ihrer Abschiebung entziehen, und da unter den 25, 9 % der “Sonstigen” auch nichtanerkannte Asylbewerber mit Duldung und wiederum Flüchtlinge genannt werden, ist es ganz offenkundig, dass sie zusammen mit der Gruppe der 17, 8 % Asylbewerber, die allergrößte Gruppe sind. Man kann sagen, dass es sich bei der sogenannten “Ausländerkriminalität” im wesentlichen um die Gruppe der am wenigsten in unsere Gesellschaft integrierten Menschen mit Migrationshintergrund geht - um die Flüchtlinge.

Verurteilt wurden von den Gerichten 1999 in der Bundesrepublik insgesamt 554.127 Menschen. 388.939 von ihnen hatten einen deutschen Pass und 164.310 keinen. Von ihnen waren:

Jugendliche Deutsche: 32.967

Heranwachsende Deutsche: 37.668

Jugendliche Nichtdeutsche: 11.904

Heranwachsende Nichtdeutsche: 16.170

Von diesen Jugendlichen wiederum wurden 1999 in der gesamten Bundesrepublik Deutschland 17.645 Jugendliche und Heranwachsende zu einer Jugendstrafe verurteilt. Bei 11.193 von ihnen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. 1.443 wurden zu einer Freiheitsstrafe von 2 - 3 Jahren verurteilt, 488 zu einer Freiheitsstrafe von 3 - 5 Jahren und 95 zu einer Freiheitsstrafe von 5 - 10 Jahren.

Die Verurteiltenstatistik differenziert die Nichtdeutschen nach einigen Nationalitäten, aber leider nicht nach ihrem Aufenthaltsstatus in Legale und Illegale, bzw. in Arbeitnehmer und Flüchtlinge. Aber die genannten Zahlen erfüllen den ihnen hier zugedachten Zweck: In der gesamten Bundesrepublik mit ihren 80 Millionen Einwohnern wurden 1999 weniger als 2.000 Jugendliche und Heranwachsenden zu Freiheitsstrafen von über 2 Jahren verurteilt. Für eine Großstadt wie Köln bedeutet dies, dass pro Jahr ca 25 Jugendliche und Heranwachsende zu Freiheitsstrafen von über 2 Jahren verurteilt werden. Die Hälfte von Ihnen dürfte nichtdeutscher Herkunft sein und von diesen wiederum ca. ein Drittel Flüchtlinge.

In der Stadt Köln hat noch niemand gezählt wie viele KölnerInnen und Kölner (Männer und Frauen, Erwachsene und Jugendliche, Deutsche und Nichtdeutsche) zu einem bestimmten Stichtag inhaftiert sind. Angesichts der täglichen Skandalmeldungen in den Medien – Sex und Kriminalität verkaufen sich gut – ist aber in der Bevölkerung die Furcht vor einem riesigen, nicht mehr handhabbaren Problem entstanden. Die kleinen absoluten Zahlen zeigen, dass der Allgegenwärtigkeit der Kriminalitätsberichterstattung kein unüberschaubares Massenphänomen entspricht.

Unter den nichtdeutschen Inhaftierten ist die am meisten überrepräsentierte Gruppe die der Flüchtlinge unterschiedlichster Herkunft und nicht die Angehörigen einer bestimmten Nation oder einer ethnischen Minderheit.

“Ausländerspezifische Delikte”

Angesichts der Gefahren, die mit den angeblichen “Flüchtlingsströmen” immer wieder beschworen werden, ist es angebracht darauf hinzuweisen, dass die Menge der angezeigten Delikte, derer man Nichtdeutsche bzw. Flüchtlinge verdächtigt, noch nichts über die Qualität dieser Straftaten sagt. So weist z.B. das BKA ausdrücklich daraufhin, dass bei den Illegalen im Jahr 2000 über 90 % nur gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz verstießen. “Bei 28,4 % (1999: 29,7 %) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde wegen Verstoßes gegen Ausländer- oder Asylverfahrensgesetz ermittelt, Vergehen, die von Deutschen in der Regel nicht begangen werden können. Ohne ausländerspezifische Delikte betrug der Tatverdächtigenanteil Nichtdeutscher 20,0 % (1999: 29,4 %)”.

Dieser Abzug der “ausländerspezifischen Delikte” von allen angezeigten Delikten findet sich in so gut wie allen Auseinandersetzungen um die sogenannte “Ausländerkriminalität”. Dann folgt in der Regel die Diskussion der verbleibenden Anzeigen. Über die “ausländerspezifischen Delikte” und ihre Bedeutung für das Leben der Flüchtlinge in der Bundesrepublik folgt keine weitere Reflektion. Wir haben dazu auch keinerlei Untersuchungen finden können. Die LeserInnen dieser Abhandlungen um die “Ausländerkriminalität” können sich aufgrund der Dürftigkeit der Angaben zu den “ausländerspezifischen Delikten” oft noch nicht einmal vorstellen, worum es sich dabei handelt.

In der vom BKA veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2000 finden sich die folgenden Delikte im Straftatenkatalog unter der Ziffer 7250 (Straftaten gegen das Ausländergesetz und gegen das Asylverfahrensgesetz):

7251 unerlaubte Einreise (Grenzübertritt) nach Ausländergesetz

7252 Einschleusen nach § 92a Ausländergesetz

7253 Erschleichen der Aufenthaltserlaubnis durch Scheinehe

7254 gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

7255 Straftaten gegen §§ 84, 85 Asylverfahrensgesetz (Hier geht es um mißbräuchliche Asylantragstellung und um Straftaten wie die Mißachtung der Beschränkung des Aufenthalts im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde und das Verbot der Erwerbstätigkeit) 7256 gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur mißbräuchlichen Aslyantragstellung § 84a Asylverfahrensgesetz. Insgesamt spricht das Bundeskriminalamt bei diesen “ausländertypischen Delikten” von 179.472 Tatverdächtigen für das Jahr 2000.

Der Konstanzer Kriminologe Wolfgang Heinz stellt am Ende einer Abhandlung über “Straffällige Ausländer in der Statistik” fest: “Strafrechtliche Auffälligkeit kann nicht mit dem Merkmal, eine bestimmte Staatsangehörigkeit zu besitzen bzw. nicht zu besitzen, in Verbindung gebracht werden, sondern mit Integrationsproblemen, defizitären Lebenslagen und sozialen Problemen, mit differentiellen Normen- und Wertvorstellungen, mit kulturellen, wirtschaftlichen, sprachlichen usw. Barrieren sowie mit unterschiedlichem Wahrnehmungs- und Kontrollverhalten. Insofern ist die Diskussion über “Ausländerkriminalität” vor allem Anlaß, nach Lösungen für problematische Lebensbedingungen zu suchen und geeignete Integrations- und Interventionsmaßnahmen anzubieten.” Es sollte aber nicht nur nach Lösungen für “problematische Lebensbedingungen” (z.B. die Unterbringung in Container-Lager) gesucht werden, sondern auch die Notwendigkeit von Veränderungen im Bereich des Ausländergesetzes und des Asylverfahrensgesetzes thematisiert werden.

Die anderen Delikte

Wie bei den tatverdächtigen Inhabern eines deutschen Passes so ist bei den 94.078 tatverdächtigen Asylbewerbern wie bei allen anderen tatverdächtigen Nichtdeutschen die zahlenmäßig größte Deliktgruppe der Diebstahl (34.683) und darunter wiederum der Ladendiebstahl (26.462 Tatverdächtige). Unter dem Stichwort Gewaltkriminalität wurden für das Jahr 2000 insgesamt 7.531 Asylbewerber gezählt und im Bereich der Drogendelikte an die 19.000 Tatverdächtige. Ohne diese Delikte in irgendeiner Weise verharmlosen zu wollen, muss deutlich gemacht haben, dass angesichts von offiziell gezählten 1.200.000 Flüchtlinge in der Bundesrepublik eine überschaubare kleine Zahl von Delikten vorliegt, die Leben und Gesundheit und Eigentum anderer Menschen beeinträchtigen. Wie am Beispiel der Schweiz seit der Entkriminalisierung des Drogengebrauchs gezeigt werden kann, ist eine Absenkung der Zahl der Tatverdächtigen durch eine unaufgeregte rationale Kriminalpolitik keine Utopie.

Die Zusammenhänge zwischen einer bestimmten Kriminalität und der Unterprivilegierung von Tatverdächtigen ist bekannt und die beiden folgenden Zitate aus dem Ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung und aus dem Elften Kinder- und Jugendbericht bestätigen das nur einmal mehr:

“Die Lebenslagen der Asylbewerber und der nach erfolglosem Asylantrag Geduldeten sind durch Einschränkungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohnheim, Aufenthaltsvorschriften) charakterisiert. Diese Komponenten der Lebenssituation lassen auch in Zukunft eine stärkere Beteiligung an Straftaten erwarten, wie sich bei der Sichtung verschiedener Datenquellen durchgängig gezeigt hat. Von einer Mehrbelastung ist auch bei vorsichtiger Auswertung aller Quellen in der Tat auszugehen.”

“Dabei muss auch an dieser Stelle nochmals betont werden, dass die derzeitigen Bedingungen, unter denen insbesondere junge Asylbewerberinnen und -bewerber und junge Aussiedlerinnen und Aussiedler zum Teil in Deutschland leben, in keiner Weise dem entspricht, was von einem demokratischen und zivilisierten Land erwartet werden kann. Dies gilt insbesondere für den Zugang zu Bildung und Ausbildung, aber auch für die Unterbringungsverhältnisse, die manchmal unerträglich langen bürokratischen und gerichtlichen Verfahren, die Beziehungslosigkeit und nur allzu häufig auch die Fremdenfeindlichkeit in der Nachbarschaft.”

Fritz Sack ist daher zuzustimmen, wenn er überlegt: ”Vielleicht stifteten die Kriminalstatistiken mehr kriminalpolitischen Nutzen, wenn man sie gerade nicht als Gradmesser krimineller Energien der Mitglieder der Gesellschaft oder kriminogener Strukturen der Gesellschaft selbst betrachtet, sondern eben vor allem als Ausdruck sich wandelnder Strukturen der formellen sozialen Kontrolle oder einer veränderten Nachfrage nach Kriminalpolitik seitens der Gesellschaft.”

Angesichts der gewachsenen Zahl von Flüchtlingen in der Kriminalstatistik und im Strafvollzug, ist daher nicht in der Person der Tatverdächtigen nach Ursachen zu suchen, sondern in der Flüchtlingspolitik, wie sie sich mit dem Ende des Kalten Krieges entwickelt hat. Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts wurden die Flüchtlinge anders wahrgenommen - sie wurden zunehmend als Belastung empfunden. Die Massenfluchtbewegungen in den 90er Jahren schürten die Angst vor politischer Destabilisierung. Flüchtlinge wurden ein Hauptthema sicherheitspolitischer Auseinandersetzungen. Mit immer restriktiveren Maßnahmen versuchten die Industriestaaten die Zuwanderung weiterer Asylbewerber zu verhindern.

Roma

Für 1999 hat die Kölner Polizei 140 und für das darauf folgende Jahr 2000 160 Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige im Deliktsbereich Taschendiebstahl ermittelt. Der Anteil der Nichtdeutschen geht hier gegen 100% und die Täter sind fast alle Roma. Joachim Henkel, der Leiter des Jugendamtes der Stadt Köln hat auf einem Hearing des Bundesjugendkuratorium am 18. Juni 1998 in Bonn zu dieser Gruppe von delinquenten Kindern erklärt: ADie Kinder werden unter Gewaltandrohung und -vollzug zu ihren Taten gezwungen, haben jedoch eine starke Bindung an den Familienclan und werden mit Mitteln der Jugendhilfe nicht erreicht. Die Verfolgung der Hintermänner ist nur durch die Polizei zu leisten.

In der Kölner Presse ist diese zugegebene Hilflosigkeit der Jugendhilfe, aber auch die Hilflosigkeit der Polizei immer wieder Gegenstand von Artikeln, die zur rassistischen Ausgrenzung gerade dieser Flüchtlingsgruppe beitragen. Selbst deutsche Sinti berichten, dass sie die Folgen der öffentlichen Auseinandersetzungen um die klauenden Roma-Kinder zu spüren bekommen.

Aus grundsätzlichen menschenrechtlichen aber auch aus ganz pragmatischen Erwägungen, nämlich vor dem Hintergrund des Wegfalls der Visumspflicht für Rumänien und der zu erwartenden Einbindung auch der Länder des ehemaligen Jugoslawiens an die bzw. in die EU und der Unmöglichkeit, die Grenzen für die Roma aus diesen Ländern geschlossen zu halten, muss ein Weg des Umgangs mit ihnen gefunden werden, der dazu führt, dass die Kinder nicht mehr zum Diebstahl geschickt werden.

Eine Voraussetzung ist, verstehen zu lernen, wie den wohlhabendem Roma der Kaste der Kupferschmiede, durch das Verschwinden der offenen Herdfeuer die berufliche Existenzgrundlage entzogen wurde, ohne dass sie eine Alternative entwickeln konnten. Wer diesen Verelendungsprozess kennt und so nachvollziehen kann, wie in einer Entwicklung von Verarmung und Ausgrenzung Kriminalität entstand, kann sich auch vorstellen, dass der Rückweg aus diesem Elend machbar ist. Seine Stichworte heißen: Integration und Anerkennung. Kriminalität, auch die Straftaten der sogenannten Klau-Kids sind soziale Phänomene, für die es soziale Lösungen gibt. Die Gesellschaft darf die Problemlösung nicht allein der Polizei überlassen. Erfolgreiche sozialpädagogische Projekte gibt es z.B. in der CDU-regierten Stadt Frankfurt.

Kinder

Die Situation von Kinderflüchtlingen, von Flüchtlingen unter 18 Jahren, ist durch ihre besondere Schutzbedürftigkeit von vornherein nicht einfach: Ihr “Trauma hört nicht mit der Flucht ins andere Land oder mit der Anerkennung des Asyls auf. Zu den vielfältigen Problemen kommen bei Ankunft am Fluchtziel weitere hinzu. Viele psychische Probleme werden durch die Art der Aufnahme in Deutschland noch verstärkt.”

Während die Kinder der ArbeitsmigrantInnen, die mit ihrer Familie in der Bundesrepublik leben, erst ab dem 16. Lebensjahr einen eigenständigen Aufenthaltsstatus nachweisen müssen, sind die Kinderflüchtlinge durch das seit dem 1.1.1991 gültige Ausländergesetz grundsätzlich aufenthaltsgenehmigungspflichtig

Sobald sie 16 sind, werden sie wie erwachsene Asylbewerber behandelt und für die in den Sammelunterkünften lebenden 16-18 jährigen Jugendlichen gilt dann nur noch das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Jugendhilfe ist aus den Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge “ausgesperrt”. Die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) liegen um ca. 25% unter den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Nach § 4 AsylbLG ist eine ärztliche Behandlung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorgesehen

Die alltägliche Lebenswelt der Flüchtlinge wird vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gerahmt: Nach diesem Gesetz ist den Kindern und Jugendlichen bis 16 nur erlaubt, in die Schule zu gehen. Es besteht aber keine Schulpflicht, nur ein Recht auf den Schulbesuch. Sie dürfen weder arbeiten noch eine Berufsausbildung beginnen. Die dafür nötige Voraussetzung, die Arbeitserlaubnis, wird Flüchtlingen seit dem 1. Juli 1997 nicht mehr gewährt. Erst im Jahre 2000 wurde der Arbeitsmarktzugang von der 1998 gebildeten rot-grünen Regierungskoalition neu geregelt. Diese Rechtsverordnung trat am 15.12.2000 in kraft und besagt, dass Flüchtlinge und Asylbewerber Arbeiten können, wenn sie 12 Monate in der Bundesrepublik sind. Es gilt allerdings das Nachrangigkeitsprinzip: Erst muss die Stelle Deutschen angeboten worden sein, dann EU-Ausländern, dann Migranten aus den ehemaligen Anwerbestaaten - erst wenn sich aus diesen Gruppen niemand findet, kann der Asylbewerber die Stelle antreten.

Flüchtlingshilfsorganisationen fordern daher die Abschaffung des AsylbLG. Es dient nicht der Verwirklichung eines menschenwürdigen und selbständigen Lebens und es bietet keine Entwicklungschancen - es verhindert sie. Nach der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, von der BRD am 5.4.92 ratifiziert, verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, jedes Kind innerhalb seiner Grenzen umfassend vor Hunger, Armut, Gewalt, Diskriminierung oder Ausbeutung zu schützen. Von der Bundesregierung ist zu verlangen, dass sie die ausländerrechtlichen Vorbehalte endlich aufgibt, die die Rechte der nichtdeutschen Kinder einschränken.

Köln

Bis zum Sommer 2002 war im Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln die Gruppe “Unterbringung von Flüchtlingen” für die Wohnheime für Asylbewerber zuständig. Im Herbst 2002 hat “die neue Dienststelle 5620 - entstanden aus der bisherigen Abteilung ‘Wohnungsversorgung’ und Teilen der ‘Abteilung für Kriegsopfer, Schwerbehinderte und Flüchtlinge’ des Amtes für Soziales und Senioren und geleitet durch den ehemaligen Leiter der Abteilung 562 - den Auftrag einen ‘Wohnversorgungsbetrieb’ zur Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern, Asylsuchenden und Obdachlosen als städtischen Eigenbetrieb aufzubauen.”

Im Jahr 2000 lebten in Köln ca. 5.100 Flüchtlinge in Wohnheimen. Da die 38 Wohnheime der Stadt, die für Flüchtlinge vorgesehen sind, nur 3.800 Menschen aufnehmen können, sind 1.300 Flüchtlinge in leerstehenden Einrichtungen für Aussiedler untergebracht.

Fast die Hälfte aller Flüchtlinge kommt aus dem ehemaligen Jugoslawien: Serbien/Mazedonien 1000, Kosovo 770, Bosnien 500. Jüdische Kontingentflüchtlinge aus der UdSSR sind rund 350 in Köln. Weitere große Flüchtlingsgruppen kommen aus dem Iran, Irak, Türkei, Pakistan, Afrika, Libanon und China.

Nach ihrem Status sind von diesen Flüchtlingen

1.050 klassische Asylbewerber

300 Bürgerkriegsflüchtlinge

350 Kontingentflüchtlinge

2.500 mit einer Duldung (vorwiegend Ex-Jugoslawien)

In Köln sollte die Unterbringung in Massenquartieren die absolute Ausnahme sein. Die Flüchtlinge wohnen daher dezentral in kleineren Einrichtungen. Im größten Heim leben 500 Menschen, im kleinsten 30. Ca. 1.000 Personen leben in Wohnheimen mit abgeschlossenen Wohnungen. 4000 sind in Gemeinschaftsunterkünften, d.h. ohne eigene Toilette, Dusche und Küche.

Von den 38 Heimen sind vier nur für Männer. Wegen der geringen Zahl von allein reisenden Frauen gibt es kein Heim nur für Frauen. Von den 5.100 Flüchtlingen sind 1.300 unter und 3.800 über 18 Jahre alt. Von den unter 18jährigen sind im Alter von 0 - 6 Jahren = 600, 7 - 12 = 720 und 13 - 18 = 280. Unbegleitete Kinderflüchtlinge gibt es ca. 30 in Köln

Bei der Belegung der Heime wird nach dem Konzept der Mischbelegung verfahren. Aber es gibt auch traditionell hinter vorgehaltener Hand so genannte “Roma-Wohnheime”. Ca 1.500 der Flüchtlinge mit einer Duldung sind Roma.

In Köln leben Flüchtlinge nicht nur in Heimen, viele, die anerkannt worden sind, haben sich normale Wohnungen mieten können. Es wird geschätzt, dass es sich dabei um weitere ca. 5.000 Personen handelt, sodass in Köln insgesamt von 10.000 Flüchtlingen ausgegangen wird. Jede/r 100.ste KölnerIn ist Flüchtling.

Geleitet werden die Heime von 30 Hausmeistern und 10 SozialarbeiterInnen. Nachts und an den Wochenenden sind im Heim nur Angehörige eines privaten Sicherheitsdienstes, der Adlerwache, Ansprechpartner für die Heimbewohner. Die SozialarbeiterInnen haben alle 4 - 5 Heime mit insgesamt 500 BewohnerInnen zu betreuen. Es wird darauf geachtet, dass die Heime, für die sie jeweils zuständig sind, in einem Stadtteil bzw. Stadtbezirk liegen, sodass gemeinwesenorientiert gearbeitet werden kann. Wegen der gewachsenen Akzeptanzprobleme mit der Nachbarschaft ist das notwendig geworden. In der letzten Zeit hat es vier - fünf Fälle gegeben, wo ein Laden-Geschäft mit dem Verweis auf das nahegelegene Flüchtlingsheim geschlossen wurde. Diese Akzeptanzprobleme sind so groß geworden, dass die SozialarbeiterInnen nur noch ihre halbe Arbeitszeit für die BewohnerInnen der Heime zur Verfügung haben. Die andere Hälfte der Zeit dient der Beruhigung der Nachbarn der Heime. Allein schon wenn die Kinder vor dem Heim Fußball spielen gibt es Anrufe und die Aufforderung, die Ruhe wiederherzustellen.

Um die Situation der Heime und ihrer BewohnerInnen zu verbessern, wird im Rahmen der Gemeinwesenarbeit Kontakt mit dem Interkulturellen Dienst, den Kirchengemeinden und Freien Trägern aufgenommen. Die SozialarbeiterInnen, die für die Heime zuständig sind, verstehen sich als VermittlerInnen. Früher gab es in vielen Heimen Honorarkräfte für die Kinderbetreuung. Durch die Änderung des 620-DM-Gesetzes wurde es zu schwierig, Honorarkräfte zu finden, so dass viele Projekte der Kinderbetreuung eingestellt werden mussten.

Angesichts solcher Bemühungen der SozialarbeiterInnen des Wohnungsamtes und des Interkulturellen Dienstes der Stadt kann von einer guten Verwaltung des Mangels gesprochen werden - man gibt sich Mühe. Andererseits ist allen, die sich näher auf die Wirklichkeit des Lebens in den Flüchtlingsheimen einlassen klar, dass diese “Heime” unsozial sind, einige schlicht menschenunwürdig. Gerade in den Fällen, wo Menschen unter so einem “Dauerprovisorium” vier oder fünf Jahr oder in Einzelfällen noch länger leben müssen, kann insbesondere für die Kinder und Jugendlichen nicht mehr von der Möglichkeit zur Entwicklung einer Lebensperspektive gesprochen werden.

Eine ehemalige Heimleiterin verglich die Situation der Flüchtlinge mit Freigängern, also mit Strafgefangenen in der Phase vor ihrer Freilassung: ständig ist der Zugriff auf die privaten Räume möglich, die Anwesenheit wird kontrolliert, auch die Post usw. Wobei ein anderer Beitrag noch darauf verwies, dass es in den Freigängerhäusern noch Sozialräume für Gruppenaktivitäten gibt, die in den allermeisten Flüchtlingsunterkünften fehlen.

Immer wieder kam die Sprache auf die besonderen Schwierigkeiten, die Kinder mit dem Wohnheim als Übergangslösung haben. Nicht nur für Kinder, die schon traumatisiert ankommen, ist das Leben in diesem Heimen höchst problematisch - auch bei den Kindern, die sozusagen gesund bei der Ankunft sind, entstehen mit der Zeit durch das Leben im Heim Störungen. Im Hinblick auf die schulische Situation wurde darauf verwiesen, dass die Kinder überdurchschnittlich häufig in Sonderschulen kommen und überdurchschnittlich häufig strafauffällig werden. Sie organisieren sich in Gruppen und sie fallen in Gruppen auf. Sie vergammeln ihr Leben.

Wenn man sich die Aussagen zur Unterbringung der Flüchtlinge von politisch Verantwortlichen über die Jahre anhört, kann man nur zu dem Schluss gelangen, dass die gerade für Kinder verheerenden Lebensumstände politisch gewollt sind. Die politisch Verantwortlichen wollen, dass die Zahl der Flüchtlinge in der Bundesrepublik Jahr für Jahr weiter abnimmt und daher wollen sie nicht, dass diejenigen, die es bis zu uns schaffen, sich hier wohlfühlen. Zwischen den verschiedenen Städten und Gemeinden gibt es einen regelrechten Abschreckungswettbewerb. So erklärte der damalige Kölner Oberstadtdirektor Rossa 1982: “Kommen sie zu uns und sehen Sie sich auch unsere Gemeinschaftsunterkünfte an. Ich gebe zu, wir gehen eben genau diese Gratwanderung, um es nicht zu schön zu machen. Sonst spricht es sich nämlich rund, dass es toll ist in Köln Asylant zu sein” Diese präventive Abschreckung der Flüchtlinge durch die provisorische Unterbringung wurde auch von der Sozialdezernentin Christiansen ein Jahrzehnt später ausdrücklich betont.

Die CDU/FDP-Stadtregierung des Jahres 2002 hat diese Haltung weiter radikalisiert. In den Worten Sonja Pyros vom Interkulturellen Dienst in Ehrenfeld: “Im neu errichteten Flüchtlingscontainerlager besucht kein Kind mehr die Schule (keine Schulpflicht für Flüchtlingskinder in NRW), wird der Kontakt zur Aussenwelt z.B. beim Einkaufen unterbunden durch Gemeinschaftsverpflegung (die aber gestrichen wird bei Verstößen gegen Sozialhilfebestimmungen), sind ein überwiegender Anteil der Kinder massiv auffällig, ohne dass Jugendhilfe geleistet wird (u.a. weil auch hier keine Anspruchsberechtigung vorliegt) und es gibt nicht die geringste Hoffnung und Perspektive für die dort lebenden Familien.

Angesichts dieser Tatsachen erscheint es allerhöchste Zeit, wieder neu darüber nachzudenken, was es uns wert ist ‘Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen’ und ‘dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie ihre kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen’ (§ 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)“ .

Für die zuständigen Verwaltungsbeamten ist das Dilemma durch den Gesetzgeber vorgegeben: die Flüchtlinge sind in einem vorübergehenden Aufenthalt, also in der Regel nur mit einer dreimonatigen Duldung ausgestattet, und nicht zur Integration hier. Sie haben kein Recht, sich frei zu bewegen, sich Wohnung und Arbeit zu suchen und aufgrund der Duldung gibt es keine Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

Obwohl das alles so ist, gibt es doch die Möglichkeit im vorgegebenen Rahmen ganz unterschiedlich mit dem Flüchtlingen umzugehen. Im folgenden soll dies am Beispiel der Flüchtlingspolitik der Stadt Münster gezeigt werden.

Beispiel Münster

Münster hat 280.000 Einwohner und hat im Verhältnis zur Einwohnerzahl die meisten Roma in NRW aufgenommen Im Verhältnis zu Köln hat Münster überhaupt mehr Flüchtlinge aufgenommen: In der Stadt sind 6.000 Flüchtlinge, davon 1.200 in Heimen. Zur Erinnerung: die Millionenstadt Köln hat 10.000 Flüchtlinge, davon ca 5.000 in Heimen.

In Münster gibt es 21 Einrichtungen für MigrantInnen, davon sind vier für Spätaussiedler und 17 für Flüchtlinge.

Angesichts der Tatsache, dass die Flüchtlinge da sind und aller Voraussicht in Zukunft noch mehr Flüchtlinge in die Bundesrepublik, also auch nach Münster, kommen werden, wurde eine Konzeption zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen erarbeitet - d.h. es wurde genau das Gegenteil von dem gemacht, was in Köln all die Jahre ohne einheitliches Unterbringungskonzept geschieht.

Ausgangspunkt der Entwicklung eines solchen menschenwürdigen und auch von den Nachbarschaften akzeptierten Unterbringungskonzeptes war die Bildung einer Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen. Die Mitglieder dieser Kommission führten Interviews mit allen Betroffenen durch. Das Ergebnis: zur Unterbringung sollen mit Rücksicht auf die Nachbarn kleine Einheiten mit max. 50 Plätzen geschaffen werden. Dabei ist von 7 qm pro Flüchtling auszugehen. In Köln sind es keine 4 qm im Containerlager Kalk.

Um dieses Unterbringungskonzept umsetzen zu können, wurde ein dreitägiges Mediations-/Interessenausgleichsverfahren organisiert - mit allen Betroffenen und allen in die Flüchtlingsarbeit involvierten Ämtern und Freien Trägern. Dabei wurden für die geplanten und neu zu bauenden 12 Einrichtungen zehn Kriterien für die Standortbestimmung erarbeitet

An aller erster Stelle wurde die Einwohnerstruktur (Ausländer, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Fluktuation, Altersstruktur) berücksichtigt. Wo schon viele Menschen mit Problemen lebten, sollten diese nicht noch durch den Bau von Flüchtlingsunterkünften verschärft werden. Dies genau ist in Köln der Fall: kein einziges Flüchtlingsheim befindet sich in einem Stadtteil der oberen Zehntausend von Köln - alle Flüchtlingsheime sind in der Innenstadt oder in den Stadtteilen mit den höchsten Anteil an MigrantInnen.

Berücksichtigt werden sollte auch das Konfliktpotential (Kriminalität, latente Ausländerfeindlichkeit) und die Lagequalität (keine sozialen Brennpunkte, keine isolierte Lage, Zugang zur Infrastruktur)

Die Mobilität der Flüchtlinge sollte Berücksichtigung finden. Die Heime sollten an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und leicht zu erreichen sein. Von den Heimen aus soll der Zugang zur kommunalen Infrastruktur, z.B. den Kindergärten und dem Einzelhandel, gut möglich sein. Auch Sportvereine sollten gut erreichbar sein. Zuallerletzt fand noch die Bebauungsdichte, die Wirtschaftlichkeit und eine konfliktarme Wegeführung (Lärmschutz) Berücksichtigung. Die Einrichtungen sollten im Eigenbau erstellt und durch Verkauf städtischer Grundstücke finanziert werden - Miethaie bleiben so aussen vor.

Das ganze Projekt wurde in einem Exposé dem Rat vorgestellt und die 12 Standorte massiv in die Öffentlichkeit getragen. Es gab ein gutes Presseecho, gelobt wurde die Offenheit. Bürgerversammlungen wurden in allen betroffenen Stadtteilen organisiert und mit den zukünftigen Nachbarn die Akzeptanz der Wohnheime hergestellt.

Für die schon bestehenden Heime und die noch zu bauenden wurde ein neues Betreuungskonzept erarbeitet. Ziel war dabei, eine so gute Betreuung bereitzustellen, dass es die geringstmögliche Belastung für die Bewohner der Heime und die Nachbarschaften gibt. Für dieses Integrationskonzept wurde ein zweites Mediationsverfahren organisiert.

Was man sich in Köln gar nicht vorstellen mag: in Münster wird bei den Flüchtlingen und Aussiedlern nicht nach dem Aufenthaltsstatus unterschieden - alle werden gleich behandelt.

Um die Flüchtlinge und Aussiedler auf das Leben in Münster vorzubereiten, erhalten sie Informationen über zu beachtende Normen und Regeln. Dabei werden Verträge auf Gegenseitigkeit geschlossen. Von vornherein werden kostenlose Sprachkurse für alle organisiert. Die ehrenamtlichen Sprachkurse finden im Heim statt. Pate stand dafür das niederländische Ehrenamtsmodell. Oberstes Ziel ist die Selbständigkeit der Flüchtlinge zu fördern. Zentral sind dabei Hilfen, um aus der Arbeitslosigkeit herauszufinden. Bei Arbeitslosigkeit verschiebt sich die Zeitachse: wer keine Arbeit hat, kommt morgens nicht hoch, bleibt nachts wach, Kinder kommen nicht in die Schule usw. In der Gastronomie und dem Reinigungsgewerbe wurden genügend Arbeitsplätze gefunden, die Deutsche nicht wollen.

Zur Konfliktschlichtung wurden sogenannte Nationworker eingesetzt, um Konflikte mit der Nachbarschaft zu lösen. Z.B. kannten Flüchtlinge keine Teppichsauger und hatten ihre Teppiche zum Ärger der Nachbarn im Freien gesäubert. Also wurden Teppichsauger angeschafft. Ein anderes Beispiel: dort wo die Bewohner zu laut vor den Häusern gefeiert hatten, haben sie nach der Intervention hinter den Häusern Pavillons gebaut, um dort ohne die Nachbarn zu stören, feiern zu können. Ein überzeugendes Resultat: 100% der Kinder gehen in die Schulen.

Dass das alles möglich werden konnte, hängt damit zusammen, dass die politische Führung der Stadt (CDU) sich überzeugen ließ und das Konzept mitgetragen hat, dass es einen engagierten Ausländerbeirat gab und die Kirchen, die Freien Träger der Flüchtlingssolidarität und die Medien gemeinsam für ein soziales Klima eintraten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, es von „kein Mensch ist illegal“, Pro Asyl und anderen Organisationen Forderungen gibt, wie freie Wohnungswahl für alle, die über das in Münster praktizierte Modell hinausgehen. Insofern weiß man auch in Münster, dass dort noch viel zu tun ist.

Aus Platzgründen wurden im vorliegenden Text die Literaturangaben weggelassen.

Dieser Text ist ein Vorabdruck aus: Wolf-Dietrich Bukow, Klaus Jünschke, Susanne Spindler, Ugur Tekin: Ausgegrenzt, eingesperrt und abgeschoben. Migration und Jugendkriminalität. Verlag Leske und Budrich, Opladen 2002

Başa dön
Nach oben