Was ist Migration?

Heinz Koch

Definitionen gegen das Begriffschaos
(in alphabetischer Reihenfolge)

ARBEITSMIGRATION

1. Gastarbeiter
Vor allem aus dem Mittelmeerraum - rekrutiert durch bilaterale Abkommen (Mitte 50er bis Mitte 70er Jahre)

2. Zuwanderung in der Regel der Familienzusammenführung
Familiennachzug - in Europa mehrheitlich nicht eingebürgert, das heißt von Wahlrecht und anderen Bürgerrechten ausgeschlossen - Folgen:

3. Illegaler oder irregulärer Migrant

4. Saisonarbeiter- und Pendelwanderungen
über große Entfernungen (z. B. Polen im Spargelernteeinsatz in Deutschland).

ASYL

Aufnahme und Schutz für Verfolgte - auch Schutz vor Strafverfolgung.

ASYLRECHT

In Deutschland verfassungsmäßiges Grundrecht auf Asylgewährung (Art.16a GG).

ASYLBERECHTIGTE

1. Asylbewerber,
die eine förmliche Anerkennung im Sinne von Art. 16a I GG erhielten aufgrund von staatlich politischer Verfolgung in ihrem Heimatland.

2. Kontingent-Flüchtlinge
(zum Beispiel Juden aus der ehemaligen Sowjetunion) müssen kein förmliches Asylverfahren durchlaufen.

3. De-facto-Flüchtlinge
· Flüchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben (zum Beispiel, um Angehörige nicht zu gefährden);
· Flüchtlinge, die durch durch Einreise aus einem "sicheren Drittstaat" nicht zum Asylverfahren zugelassen sind;
· Füchtlinge, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt worden sind;
· Flüchtlinge aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten;
· Flüchtlinge, die vor Folter,Todesstrafe oder gravierenden Menschenrechtsverletzungen geflohen sind (53 AuslG) oder solche bei Rückkehr in ihr Heimatland zu befürchten haben (z.B. Deserteure);
· Staatenlose, die kein Land bereit ist, aufzunehmen.
4. Bürgerkriegs-Flüchtlinge

EINWANDERUNG= Immigration

Einreise in ein anderes Staatsgebiet mit dem Zweck der ständigen Niederlassung, gewöhnlich auch mit der Absicht der Einbürgerung.

ELITEN-MIGRATION

In der Regel unbeachtete häufig unterschätzte Wanderung von Managern und hochqualifizierten Technikern international operierender Konzerne, Wissenschaftlern, Diplomaten, Künstlern und von Beamten internationaler Organisationen.

EMIGRATION

Auswanderung aus dem Herkunftsland aus politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Gründen.

FLÜCHTLINGE

1. Untergruppe von Migranten;
2. Alltagssprachlich Personen, die durch politische Zwangsmaßnahmen (Kriege oder existenzgefährdende Notlagen) veranlaßt werden, ihre Heimat vorübergehend oder auf Dauer zu verlassen;
3. Laut "Genfer Konvention zur Rechtsstellung der Flüchtlinge" von 1951 (von allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet und bis heute Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist) politischer Flüchtling im engeren Sinne, wer sich aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe oder der politischen Meinung außerhalb des eigenen Herkunftlandes befindet.

INTEGRATION

Gesellschaftspolitisch Befriedigung des Bedürfnisses individueller Teilhabe an den materiellen und kulturellen Gütern der Gesellschaft.

IMMIGRATION = Einwanderung

MIGRATION

Alle Wanderungsbewegungen von Menschen - Indiduen oder Gruppen (oder auch Leukozyten, die durch Gefäßwände migrieren), die ihren bisherigen Wohnsitz längerfristig oder dauerhaft wechseln, unabhängig von den Motiven oder Ursachen, die der Verlagerung des Wohnsitzes zugrunde liegen.

MIGRATIONSPOLITIK

Der gezielte Versuch, von staatlicher beziehungsweise suprastaatlicher Seite auf die räumliche Mobilität Einfluss zu nehmen.

REMIGRATION

Rückwanderung ins eigene Herkunftsland.

ZUWANDERUNG = Einwanderung oder Immigration

Quelle: europa-dialog.de

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